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   OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06, 2 Ss 338/06   

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OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06, 2 Ss 338/06 (https://dejure.org/2006,16642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2006 - 2 Ws 182/06, 2 Ss 338/06 (https://dejure.org/2006,16642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2006 - 2 Ws 182/06, 2 Ss 338/06 (https://dejure.org/2006,16642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    StPO § 329; StPO § 44; StPO § 344
    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des Wiedereinsetzungsantrags; Versäumung des Verkehrsmittels; Verspätung; Nachholung von Verfahrensrügen;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung und gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Unentschuldigtes Fernbleiben von der Berufungshauptverhandlung; Anrechnen des Verfügens über unzureichende Bargeldmittel ...

  • Judicialis

    StPO § 329; ; StPO § 44; ; StPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329; StPO § 44; StPO § 344
    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des Wiedereinsetzungsantrags; Versäumung des Verkehrsmittels; Verspätung; Nachholung von Verfahrensrügen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84
    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06
    Denn der Angeklagte hat mit seiner formellen Rüge inhaltlich geltend gemacht, die Strafkammer habe bei Erlass des Verwerfungsurteils die Rechtsbegriffe des "Ausbleibens" und der "nicht genügenden Entschuldigung" verkannt (vgl. OLG Hamm, NJW 1975, 1613, 1614; OLG Hamm, VRS 68, 55) und deshalb die Vorschrift des § 329 Abs. 1 StPO falsch angewendet.

    Diese Feststellungen darf das Revisionsgericht weder auf ihre Richtigkeit überprüfen, noch dürfen sie durch weitere Feststellungen ergänzt werden (vgl. BGHSt 28, 384; OLG Hamm, VRS 68, 55; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 329, Rdnr. 48 m.w.N.).

  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06
    durch welche Umstände es zu der Versäumung der Berufungshauptverhandlung gekommen ist, bedeutsam sind (vgl. OLG Hamm, VRS 96, 439; OLG Köln, NStZ-RR 2002, 142; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 169; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 329, Rdnr. 42).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06
    Da es sich bei einem Verwerfungsurteil gemäß § 329 StPO um ein Prozessurteil handelt, führt die Sachrüge nur zu einer Überprüfung der Frage, ob Verfahrenshindernisse gegeben sind (vgl. BGHSt 21, 242; OLG Hamm Beschluss des 3. Strafsenats in 3 Ws 188/05, 3 Ss 247/05; Meyer - Goßner, StPO, 49. Aufl., § 329, Rdnr. 49).
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06
    Diese Feststellungen darf das Revisionsgericht weder auf ihre Richtigkeit überprüfen, noch dürfen sie durch weitere Feststellungen ergänzt werden (vgl. BGHSt 28, 384; OLG Hamm, VRS 68, 55; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 329, Rdnr. 48 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05

    Berufungsverwerfung; verspäteter Beginn der Hauptverhandlung; Aussetzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06
    Da es sich bei einem Verwerfungsurteil gemäß § 329 StPO um ein Prozessurteil handelt, führt die Sachrüge nur zu einer Überprüfung der Frage, ob Verfahrenshindernisse gegeben sind (vgl. BGHSt 21, 242; OLG Hamm Beschluss des 3. Strafsenats in 3 Ws 188/05, 3 Ss 247/05; Meyer - Goßner, StPO, 49. Aufl., § 329, Rdnr. 49).
  • OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03

    Akteneinsicht, während der Hauptverhandlung; Aussetzung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06
    In einem solchen Fall wäre es spätestens nach der Urteilszustellung die Aufgabe der Verteidigerin und ihr auch zumutbar gewesen, mit Blick auf eine drohende Fristversäumung an die Erledigung des Akteneinsichtsgesuchs zu erinnern (vgl. dazu Senatsbeschluss in 2 Ss OWi 598/03, http://www.Burhoff.de; BGH, NStZ 2000, 326; BGH, NStZ 1985, 492; Meyer - Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rdnr. 7 b).
  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06
    In einem solchen Fall wäre es spätestens nach der Urteilszustellung die Aufgabe der Verteidigerin und ihr auch zumutbar gewesen, mit Blick auf eine drohende Fristversäumung an die Erledigung des Akteneinsichtsgesuchs zu erinnern (vgl. dazu Senatsbeschluss in 2 Ss OWi 598/03, http://www.Burhoff.de; BGH, NStZ 2000, 326; BGH, NStZ 1985, 492; Meyer - Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rdnr. 7 b).
  • OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06
    Zum anderen ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Revision zum Beispiel durch die Rüge materiellen Rechts - wie hier - bereits formgerecht im Sinne von § 345 Abs. 1 StPO begründet worden ist (vgl. BGH, NStZ 1981, 110; OLG Hamm, NZV 01, 490; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 2 Ss 921/00

    Ordnungsgemäße Begründung der Revision, Sachrüge, Verfahrensrüge,

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06
    Zum anderen ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Revision zum Beispiel durch die Rüge materiellen Rechts - wie hier - bereits formgerecht im Sinne von § 345 Abs. 1 StPO begründet worden ist (vgl. BGH, NStZ 1981, 110; OLG Hamm, NZV 01, 490; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).
  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06
    Zum anderen ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Revision zum Beispiel durch die Rüge materiellen Rechts - wie hier - bereits formgerecht im Sinne von § 345 Abs. 1 StPO begründet worden ist (vgl. BGH, NStZ 1981, 110; OLG Hamm, NZV 01, 490; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 1 Ws 940/95
  • OLG Hamm, 14.12.1998 - 2 Ws 579/98

    Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagte, Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Saarbrücken, 13.02.1975 - Ss 123/74
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